Gibt es Ausnahmen von der Beleg- bzw. Registrierkassenpflicht?
Ja und zwar bis jeweils 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Umsätze im Freien, das sind Umsätze, die nicht in oder in Verbindung mit einer fest umschlossenen Räumlichkeit getätigt werden Umsätze in unmittelbarem Zusammenhang mit Hütten, wie insbesondere Alm-, Berg-,…